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Familienrecht & Scheidung

Wir vertreten Mandanten in Scheidungs- und Familiensachen. Dazu gehören Fragen des Unterhalts, der elterlichen Sorge, des Umgangs mit Kindern und der Vermögensauseinandersetzung.

Was wir in diesem Bereich tun

Scheidung

Vorbereitung und Führung von Scheidungsverfahren, einschließlich Fragen von Verschulden, Unterhalt und Vermögensfolgen.

Kinder

Elterliche Sorge, Umgang, Aufenthaltsfragen, Reisepass und Schutz des Kindeswohls im Verfahren.

Vermögen & Unterhalt

Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung und Koordinierung zivilrechtlicher Folgen der Trennung.

Unser Arbeitsansatz

Wenn eine Einigung möglich ist, unterstützen wir bei Elternvereinbarungen und Mediation. Andernfalls bereiten wir die notwendigen Anträge und das gerichtliche Verfahren vor.

Direkter Kontakt

Kancelaria Adwokacka Tomasz Wiliński · ul. Krucza 16/22, 00-526 Warschau · +48 518 687 082 · adwokat@tomaszwilinski.eu

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© 2026 WILIŃSKI LEGAL. Diese Sprachfassung dient der Information. Bei Abweichungen in formellen rechtlichen Hinweisen ist die polnische Fassung maßgeblich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

Familienrecht mit Blick auf Verfahren und Folgewirkungen

Bei Trennung und Scheidung stehen häufig mehrere Fragen gleichzeitig im Raum: elterliche Sorge, Umgang, Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung und gegebenenfalls ein internationaler Bezug. Eine sinnvolle Strategie berücksichtigt deshalb nicht nur den einzelnen Antrag, sondern auch die Wechselwirkungen zwischen parallelen Verfahren und die praktische Situation der Familie.

WILIŃSKI LEGAL berät und vertritt in Scheidungs- und Familiensachen, einschließlich grenzüberschreitender Fälle. Besondere Bedeutung haben belastbare Beweise, eine nachvollziehbare Chronologie und die klare Trennung zwischen Fragen des Kindeswohls, finanziellen Ansprüchen und vermögensrechtlichen Streitpunkten. Wo eine einvernehmliche Regelung möglich ist, kann zusätzlich eine Mediation sinnvoll sein.

Bei internationalem Bezug muss zusätzlich geprüft werden, welches Gericht zuständig ist, welches Recht Anwendung findet und ob Entscheidungen in einem anderen Staat anerkannt oder vollstreckt werden müssen. Dies ist insbesondere bei Aufenthaltswechseln von Kindern und bei grenzüberschreitenden Unterhaltsfragen relevant.

Bei internationalen Familienfällen sind außerdem gewöhnlicher Aufenthalt, internationale Zuständigkeit und die Anerkennung ausländischer Entscheidungen zu prüfen. Diese Fragen können den Verfahrensweg erheblich verändern und sollten deshalb vor der Einreichung eines Antrags geklärt werden.