Warschau · Polen · WILIŃSKI LEGAL
Wir vertreten Mandanten in Scheidungs- und Familiensachen. Dazu gehören Fragen des Unterhalts, der elterlichen Sorge, des Umgangs mit Kindern und der Vermögensauseinandersetzung.
Vorbereitung und Führung von Scheidungsverfahren, einschließlich Fragen von Verschulden, Unterhalt und Vermögensfolgen.
Elterliche Sorge, Umgang, Aufenthaltsfragen, Reisepass und Schutz des Kindeswohls im Verfahren.
Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung und Koordinierung zivilrechtlicher Folgen der Trennung.
Wenn eine Einigung möglich ist, unterstützen wir bei Elternvereinbarungen und Mediation. Andernfalls bereiten wir die notwendigen Anträge und das gerichtliche Verfahren vor.
Kancelaria Adwokacka Tomasz Wiliński · ul. Krucza 16/22, 00-526 Warschau · +48 518 687 082 · adwokat@tomaszwilinski.eu
Kontakt aufnehmenBei Trennung und Scheidung stehen häufig mehrere Fragen gleichzeitig im Raum: elterliche Sorge, Umgang, Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung und gegebenenfalls ein internationaler Bezug. Eine sinnvolle Strategie berücksichtigt deshalb nicht nur den einzelnen Antrag, sondern auch die Wechselwirkungen zwischen parallelen Verfahren und die praktische Situation der Familie.
WILIŃSKI LEGAL berät und vertritt in Scheidungs- und Familiensachen, einschließlich grenzüberschreitender Fälle. Besondere Bedeutung haben belastbare Beweise, eine nachvollziehbare Chronologie und die klare Trennung zwischen Fragen des Kindeswohls, finanziellen Ansprüchen und vermögensrechtlichen Streitpunkten. Wo eine einvernehmliche Regelung möglich ist, kann zusätzlich eine Mediation sinnvoll sein.
Bei internationalem Bezug muss zusätzlich geprüft werden, welches Gericht zuständig ist, welches Recht Anwendung findet und ob Entscheidungen in einem anderen Staat anerkannt oder vollstreckt werden müssen. Dies ist insbesondere bei Aufenthaltswechseln von Kindern und bei grenzüberschreitenden Unterhaltsfragen relevant.
Bei internationalen Familienfällen sind außerdem gewöhnlicher Aufenthalt, internationale Zuständigkeit und die Anerkennung ausländischer Entscheidungen zu prüfen. Diese Fragen können den Verfahrensweg erheblich verändern und sollten deshalb vor der Einreichung eines Antrags geklärt werden.