Warschau · Polen · WILIŃSKI LEGAL
Verteidigung in komplexen Straf-, Wirtschaftsstrafsachen und grenzüberschreitenden Verfahren – von der ersten Maßnahme der Behörden bis zum Vollstreckungsverfahren.
Festnahme, Durchsuchung, erste Vernehmung, Tatvorwurf und Untersuchungshaft erfordern oft Entscheidungen innerhalb weniger Stunden.
Vertretung von Unternehmern, Organmitgliedern und Führungskräften in Verfahren mit geschäftlichem oder steuerlichem Hintergrund.
Europäischer Haftbefehl, Auslieferung, internationale Fahndung und Koordinierung von Verfahren zwischen Staaten.
Vor einer Vernehmung besprechen wir den Tatvorwurf, die vorhandenen Unterlagen und die Rechte des Mandanten. Weitere Schritte richten sich nach dem Stand des Verfahrens.
Kancelaria Adwokacka Tomasz Wiliński · WAW/Adw/6392 · NIP 5992888071 · ul. Krucza 16/22, 00-526 Warszawa · +48 518 687 082 · adwokat@tomaszwilinski.eu
Kontakt aufnehmenEine Strafverteidigung kann bereits bei der Festnahme, einer Durchsuchung oder der Sicherstellung elektronischer Geräte erforderlich sein. Wir beraten zu den gesetzlichen Voraussetzungen dieser Maßnahmen und den verfügbaren Rechtsmitteln.
WILIŃSKI LEGAL vertritt Mandanten in polnischen Strafverfahren und in grenzüberschreitenden Fällen, insbesondere bei Europäischem Haftbefehl und Auslieferung. Je nach Verfahrensstand umfasst die Arbeit die Analyse der Akten, die Vorbereitung von Rechtsmitteln, Beweisanträgen und Stellungnahmen sowie die Entwicklung einer Verteidigungsstrategie, die sowohl rechtliche als auch praktische Risiken berücksichtigt.
Bei dringenden Maßnahmen ist zudem zu prüfen, welche Unterlagen kurzfristig beschafft werden können, ob Angehörige oder andere Personen informiert werden dürfen und welche Rechtsmittel fristgebunden einzulegen sind. Gerade in Haftsachen oder bei grenzüberschreitenden Maßnahmen kann die zeitliche Reihenfolge der Schritte entscheidend sein.
Besondere Bedeutung hat die frühe Sicherung entlastender Informationen: Reise- und Aufenthaltsdaten, elektronische Kommunikation, Geschäftsunterlagen oder Zeugenaussagen können später schwerer verfügbar sein. Bei Untersuchungshaft oder internationalen Fahndungsmaßnahmen müssen zusätzlich die gesetzlichen Voraussetzungen der Freiheitsentziehung und mildere Alternativen fortlaufend geprüft werden.